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Adel der Habsburgermonarchie

in Vorbereitung
Georg Freiherr von Frölichsthal: Der Adel der Habsburgermonarchie
im 19. und 20. Jahrhundert

Index zu seinen Genealogien

Ausgangspunkt für das Buch war der Wunsch des Autors, für den Eigenbedarf einen Index derjenigen österreichischen Familien zu erstellen, die zwar nicht in den gängigen genealogischen Reihenwerken erfaßt sind, über die es aber Publikationen in verschiedensten sonstigen Werken gibt. Jeder genealogisch Interessierte kennt das Phänomen, daß zwar die „großen“ und bekannten Familien üblicherweise regelmäßig publiziert wurden und werden, gerade aber die „kleinen“, deren es in der Donaumonarchie ja sehr viele gab, häufig genealogisch nicht erfaßt wurden. Das erste Buch, das so indexiert wurde, war Wurzbachs unübertroffenes Biographisches Lexikon, das unter anderem auch sehr viele genealogische Abhandlungen enthält.
Zu den österreichischen Familien traten automatisch die böhmischen und mährischen Familien hinzu, später auch Ungarn (ab der Baronie fanden und finden die ungarischen Familien Eingang in den Gotha bzw. das Genealogische Handbuch des Adels, die untitulierten Familien sind für den Nichtungarn jedoch nur sehr schwer zu finden), des weiteren kamen noch Teile Polens und zuletzt Italiens hinzu.

Erfaßt wurden:
Geographisch
: Alle jene Gebiete, die nach dem Jahr 1800 zur Habsburgermonarchie zählten, auch wenn sie wie beispielsweise die Lombardei 1859 für Österreich verloren gingen. Ausgenommen sind jene Gebiete, in denen habsburgische Nebenlinien regierten.
Personell: Es müssen – abgesehen von Ausnahmefällen – zwei Generationen (zumindest Vater und ein Kind) folgender Familien erfaßt sein:
• Familien mit einem Adel der erfaßten Länder, sofern er vom Haus Österreich inklusive der Tiroler und innerösterreichischen Nebenlinie, von den Fürstbischöfen von Trient und Brixen, Fürsterzbischöfen von Salzburg oder von den Fürsten von Siebenbürgen verliehen wurde;
• in geringem Ausmaß Familien, denen der Adel vom römisch-deutschen Kaiser, von einem Reichsverweser oder einem mit großer Comitiv begnadeten Hofpfalzgrafen verliehen wurde;
• alle sonstigen adeligen Familien, von denen im Jahr 1800 oder danach zumindest ein Familienmitglied auf dem Gebiet der Habsburgermonarchie gelebt hat; ausgenommen sind Familien all jener erst im 18. oder 19. Jahrhundert zu Österreich gekommenen polnischen und italienischen Territorien, die nicht um Adelsanerkennung angesucht haben (es sei denn, sie finden sich auch in nichtpolnischen oder nichtitalienischen Quellen).
Zeitlich: Alle Familien, von denen nach der jeweils ausgewerteten Quelle zumindest ein Familienmitglied im Jahre 1800 oder später gelebt hat.

Ca. 360 S., Festeinband, Siebmacher-Format
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